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1.) Der Verlag übernimmt den Abdruck von Anzeigenvorlagen in den Zeitschriften JUSTUF und Z.f.R. auf Grundlage dieser AGB und des Anzeigenauftrags. AGB des Kunden gelten nicht. Entgegenstehende Weisungen in Aufträgen gelten nur, wenn wir diese ausdrücklich bestätigen. 2.) Mit der Erteilung des Anzeigenauftrags bietet der Kunde dem Verlag die Insertion an. Einer ausdrücklichen Annahmeerklärung durch den Verlag bedarf es nicht, jedoch behält sich der Verlag vor, einzelne Aufträge nicht auszuführen oder abzulehnen. Der Vertrag kommt, soweit keine ausdrückliche Annahmeerklärung erfolgt ist, mit der Ausführung des Auftrags durch den Verlag zustande. Aus der Nichtausführung oder Ablehnung eines Anzeigenauftrags ergeben sich keine irgendwie gearteten Schadenersatzansprüche oder andere Rechte für den Kunden. 3.) Der Kunde liefert dem Verlag eine Vorlage in der durch den Anzeigenauftrag bestimmten Form an. Soweit die Anlieferung nicht in der durch den Anzeigenauftrag bestimmten Form erfolgt, stellt der Verlag dem Kunden ohne weitere Rücksprache die durch die Anlieferung einer anderen Vorlage tatsächlich anfallenden Kosten in Rechnung. Der Verlag überprüft nicht die Übereinstimmung von Auftrag und Vorlage; die Verantwortung dafür liegt allein beim Auftraggeber. Entgegenstehende Weisungen in Aufträgen sind unbeachtlich. 4.) Eine Gewähr für die völlige Übereinstimmung von Vorlage und Abdruck übernimmt der Verlag nur dann, wenn der Kunde einen Positiv-Offset-Film im Originalformat anliefert. Soweit der Kunde Papiervorlagen oder Datenträger anliefert, sind technisch bedingte Abweichungen möglich und berechtigen nicht zu Preisminderungen. Korrekturabzüge werden nur auf ausdrückliche Anweisung gegen Berechnung versandt. 5.) Die Platzierung erfolgt stets bestmöglichst. Ein Anspruch auf eine bestimmte Plazierung besteht nur, wenn sie ausdrücklich in Auftrag gegeben und vom Verlag bestätigt wurde. Unsere Mitarbeiter im Außendienst sind nicht berechtigt, verbindliche Erklärungen für den Verlag abzugeben. Soweit Plazierungswünsche nicht erfüllt werden können, erfolgt bestmögliche Plazierung zu dem in den Mediadaten genannten Preis. Weitere Ansprüche des Kunden bestehen nicht. 6.) Die in den Mediadaten und im Auftragsformular genannten Auflagenzahlen sind Richtwerte. Im Hinblick auf die ständig variierenden Studentenzahlen und die örtlichen Gegebenheiten behält der Verlag sich vor, die Auflagenzahlen kurzfristig zu erhöhen oder zu senken. Soweit die Differenz nicht mehr als 20% zur angegebenen Auflage beträgt, ist dies ohne Benachrichtigung des Kunden möglich und berechtigt diesen nicht zu Preisminderungen. Mehrauflagen werden dem Kunden selbstverständlich ebenfalls nicht in Rechnung gestellt. 7.) Anzeigen werden nur in den angegebenen Formaten geschaltet. Soweit der Kunde andere Formate anliefert, behält der Verlag sich vor, die Anzeige ohne weitere Rücksprache ganz zurückzuweisen, die Vorlage zu stürzen oder umzuarbeiten. Soweit die vom Kunden angelieferte Vorlage nicht dem vereinbarten Format entspricht und nicht umgearbeitet wird, erfolgt die Berechnung bei kleinerem Abdruckformat entsprechend dem vertraglich vereinbarten Preis, bei größerem Abdruckformat entsprechend dem sich aus der Preisliste ergebenden Preis. 8.) Alle Rechnungen sind zahlbar netto ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt von Rechnung und Belegexemplar. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist der Verlag berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 7% über dem Basiszinsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer nach jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Sätzen und zuzüglich der tatsächlich anfallenden Reprokosten. Die Preis der Anzeigenschaltung beinhaltet zwei Belege. Weitere Belege werden berechnet. 9.) Erscheinungsort und Erfüllungsort ist Mülheim an der Ruhr. Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Kunde Vollkaufmann ist, DÜSSELDORF. Der Verlag behält es sich jedoch vor, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden oder am Gerichtsstand des Erfüllungsortes geltend zu machen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||