Fakten: Die Zeitschriften

JUSTUF und die Z.f.R. erscheinen seit mehr als zwanzig, bzw. sechszehn Jahren als kostenlose, werbefinanzierte Magazine für junge Juristen. Der redaktionelle Schwerpunkt liegt auf Beiträgen, die auf den Anwaltsberuf und die Arbeit des Rechtsanwaltes vorbereiten. Daneben berichten beide Zeitschriften regelmäßig mit vierfarbigen Features über Ausbildungs- und Berufsperspektiven im Ausland. Jede Ausgabe enthält i.d.R. zwischen 100 und 180 Seiten, viele davon vierfarbig. Beide Zeitschriften enthalten ein Kompendium zu Neuerscheinungen am juristischen Buchmarkt.

Nur wenige Fachzeitschriften im juristischen Bereich haben eine mit JUSTUF vergleichbare Reichweite: Bei zweimal jährlicher Erscheinungsweise, d.h. im Mai und Dezember, erreicht JUSTUF seit 1985 eine Verbreitung, die mit der Jahresauflage monatlich erscheinender Periodika vergleichbar ist. Bezogen auf das einzelne Heft hat lediglich eine weitere Fachzeitschrift im juristischen Bereich die Reichweite von JUSTUF. Beide Zeitschriften haben sich eine führende Stellung im Bereich der Publikationen für Campus Recruitment erarbeitet.

JUSTUF nahm seinen Ursprung 1985 in Osnabrück und entwickelte sich sprunghaft bis zur heutigen Verbreitung. inzwischen erreicht JUSTUF 42.000 junge Juristen im zeitlich letzten Drittel jedes Semesters. Der Vertrieb erfolgt über einen aufwendig gepflegten Verteiler an derzeit 30 Hochschulstandorten in Deutschland. Regelmäßig Kontrollen stellen eine gezielte Distribution an allen Standorten sicher.

Die Z.f.R. gehört hingegen zu den wenigen Zeitschriften, die gezielt Referendare ansprechen und stellt durch eine hochwertige Aufmachung als Paperback mit großem Vierfarbteil eine hohe Akzeptanz sicher. Die Zeitschrift erscheint im handlichen Buchformat, das der Zielgruppe vertraut ist. Das redaktionelle Konzept folgt dem Erfolgtskonzept von JUSTUF. Die Auflage liegt bei 10.000.

Die zielgruppennahe Redaktion unter Leitung von Rechtsanwalt Thomas Weimann setzt sich aus Studenten, Referendaren, Rechtsanwälten und Richtern zusammen. Seit zehn Jahren besteht eine enge Verbindung zur Anwaltschaft, die ihren Ausdruck vor allem in regelmäßigen Specials unserer Gastautoren über Berufsperspektiven in zukunftsträchtigen Beratungsfeldern findet.

Beide Zeitschriften bieten den in der staatlichen Ausbildung vermissten Bezug zum Anwaltsberuf, und ergänzen die Ausbildung. Das redaktionelle Konzept orientiert sich an journalistischen Grundsätzen. Ziel der Redaktion ist ein ausgewogener Mix zwischen Fachzeitschrift und Magazin. Vor Ort recherchierte Auslandsberichte (z.B. Polen, Thailand, USA, China, London, Paris, Australien, Neuseeland, Peru, Argentinien, England, Bolivien) werden ergänzt durch Interviews mit hochkarätigen Juristen. Schon seit Heft 1.2003 stehen sogenannte Themenhefte auf der Tagesordnung. Das erste Themenheft zum Thema "Gewerblicher Rechtsschutz (IP)" wurde geprägt durch Interviews z.B. mit Vorsitzender Richter am BGH Prof. Dr. Eike Ullmann, Professor Dr. Karl-Heinz Fezer, Dr. Alexander von Mühlendahl und Hans-Christian Metternich.

Neben diesen Interviews spielte eine besonders wichtige Rolle die redaktionelle Zusammenarbeit mit führenden Anwaltssozietäten. Redaktionell und didaktisch aufbereitet, stellen hochspezialisiert tätige Rechtsanwälte ihre Fachgebiete vor. So war beim M&A Heft (fast) alles dabei, was Rang und Namen hat: Haarmann Hemmelrath, Bird & Bird, Boehmert & Boehmert, Baker & McKenzie, CMS Hasche Sigle, Lovells, Luther Menold, Allen & Overy, Clifford Chance, Nörr Stiefenhofer Lutz, Loschelder, Beiten Burkhardt Goerdeler, Linklaters Oppenhoff & Rädler, Morgen Lewis, Norton Rose, Hengeler Mueller, Raupach & Wollert Elmendorff, Gibson Dunn & Crutcher, Beiten Burkhardt Goerdeler, McDermott Will & Emery, Taylor Wessing, Rotter, Cleary Gottlieb, Gleiss Lutz und Schulte.

Auf eines sind wir besonders stolz: Während Teile des Wettbewerbs seine Redaktion im Rahmen von sog. "Co- Publishing Modellen" teuer verkauft und darauf im Heft noch nicht einmal - presserechtswidrig - hinweist, bedeutet "Redaktion" in unseren Zeitschriften wirklich "Redaktion". Bei uns ist ein Beitrag nicht davon abhängig, dass ein "Co-Publishing Honorar" von mehreren tausend Euro je Seite gezahlt wird. Er auch nicht davon abhängig, dass Anzeigen geschaltet werden (auch wenn wir das natürlich gerne sehen). Unsere Autoren oder die hinter ihnen stehenden Anwaltskanzleien bezahlten bei uns kein Geld, um ihre Beiträge gedruckt zu sehen. Das garantieren wir unseren Lesern!

Beide Zeitschriften enthalten darüber hinaus regelmäßig einen ausführlichen Fachbuchmarkt. Auf 15 bis 20 Seiten werden Neuerscheinungen aus dem juristischen Bereich im Kurzportrait vorgestellt. Dieser "trockene Teil" der Zeitschrift macht für viele Leser einen besonderen Reiz aus: Mit wenig Aufwand kann man sich über die Entwicklungen auf dem unübersichtlichen Lehrbuchmarkt informieren.

Dieses Konzept wird ergänzt durch ein im Magazinumfeld ungewöhnliches Format. Beide Zeitschriften erscheinen als Paperback im Format DIN A5 und bieten dem Leser eine vom Lehrbuchmarkt her vertraute Aufmachung. Auch dies trägt dazu bei, dass unsere Zeitschriften lange aufgehoben oder archiviert werden: Beide Titel machen sich gut im Bücherregal.